Betonstahl schweißen
Auf Baustellen Stahlkonstuktionen schweißen
Für Neubauten und Sanierungsobjekte
Nur etwas für zertifizierte Fachleute
Betonstahl schweißen - nur was für Fachmänner
Für das Betonstahl schweißen ist eine Ausbildung notwendig. Nach der Norm DIN EN ISO 17660 dürfen auf Baustellen nur Schweißer eingesetzt werden, die für das angewendete Schweißverfahren speziell ausgebildet sind und hierfür eine gültige Prüfbescheinigung haben.
Beim E-Lichtbogenhandschweißen (Betonstahlschweißen) ist auf die amtliche Zulassung der Stabelektroden nach DIN 1913 Teil 1 zu achten. Sie sehen, wir nehmen unseren Job ernst.

Lassen Sie uns großartige Dinge machen, zusammen
Erzählen Sie uns von Ihrem Projekt
Betonstahl schweißen
Qualität, Kompetenz, Service
Die Schlosserei Saller ist ein erfahrener und
zuverlässiger Meisterbetrieb aus Eching bei Landshut.
Der Metall- und Stahlbau ist unser Schwerpunkt.
Mit Leidenschaft setzen wir Ihre Ideen um oder entwickeln
gemeinsam die passende Lösung für Ihr Projekt.
Die Aus- und Weiterbildung ist die Grundlage für unseren hohen
Qualitätsstandard, Zertifikate dokumentieren unsere Kompetenz.
Firmen, Private und Öffentliche Kunden vertrauen uns.


Wir fertigen nach Maß Ihre Metall Projekte
Glossar – Betonstahl schweißen
Zertifikat für Betonstahl schweißen
Das Schweißen von Betonstahl darf in Deutschland nur von Personen ausgeführt werden, die eine qualifizierte Fachausbildung des deutschen Schweißverbands DVS haben. Der Schweißvorgang muss der Norm EN ISO 17660 folgen, die sowohl die Schweißtechnik als auch die Hilfsmittel verbindlich festlegt. Für das Schweißen von Betonstahl müssen zwei ausgebildete Schweißer mit gültiger Prüfbescheinigung anwesend sein. Die Gültigkeitsdauer der Betonschweißbescheinigung ist höchstens drei Jahre gültig.
Lichtbogenhandtechnik
Als übliche Schweißtechnik werden die Lichtbogenhandtechnik und das Metall-Aktivgasschweißen angewendet. Ausgebildete Schweißer müssen allerdings alle infrage kommenden Schweißtechniken beherrschen und wurden darin auch geprüft. Als Ausbildungsgrundlage gilt die Muster-Hersteller-und-Anwender-Verordnung (MHAVO). Wenn nicht ausgebildete und qualifizierte Laien Betonstahl schweißen, entspricht das Verbinden nicht den baurechtlichen Anforderungen.